Landesglücksspielgesetz

Mehr als die Hälfte aller Spielhallen in Rheinland-Pfalz droht die Schließung durch die Umsetzung vom neuen Landesglücksspielgesetz! (Bild von Fotobox_Petra0107 auf Pixabay)

Die Deutsche Automatenwirtschaft ist der Inbegriff für reguliertes Glücksspiel in stationären Spielstätten. Im Zuge der Bekanntgabe, dass die Landesregierung im Rheinland-Pfalz eine Änderung am Landesglücksspielgesetz noch im Dezember einbringen möchte, interveniert der Dachverband der Industrievertreter gegen die geplanten Maßnahmen. Merkur Spielotheken und andere teils familiäre Betreiber würden auf Basis der geplanten Mindestabstände viele Einrichtungen schließen müssen, womit unmittelbar mehr als die Hälfte der 4.000 Angestellten im Glücksspielsektor mit dem Verlust ihres Arbeitsplatzes betroffen wären.

Staatlich konzessionierte Spielhallen vor dem AUS

Die Interessenvertretungen „Die Deutsche Automatenwirtschaft e.V. (DAW)“ und ihr Landesverband „Automaten-Verband Rheinland-Pfalz e.V. – AVRP“ haben sich gegen eine Novellierung des rheinland-pfälzischen Glücksspielgesetzes – LGlüG ausgesprochen. Mit der Umsetzung der angedachten neuen Spielhallenverordnung in Rheinland-Pfalz müssen zahlreiche Spielbetriebe trotz gültiger Lizenz ihre Standorte zumachen. Demnach müssen laut der vorgesehenen Änderungen im Landesgesetz alle Spielhallen mindestens 500 Meter von Schulen oder Jugendeinrichtungen entfernt sein

Das würde nach Angaben der zuständigen Behörden dazu führen, dass die Hälfte aller zugelassenen Betreiber gezwungen wäre, ihre Spielstätten zu schließen. Wie DSW Vorstandssprecher Georg Stecker unlängst erklärte, wird die anvisierte Gesetzesvorlage zur Anpassung des Landesglücksspielgesetzes das legal lizenzierte Angebot an terrestrischen Einrichtungen für Glücksspiel in Rheinland-Pfalz nachhaltig dezimieren. Wie der Interessenverband bereits offenlegte, müssten bis zu 50 Prozent aller Spielhallen, die über eine staatliche Konzession verfügen, den Betrieb aufgrund der Abstandsregelung einstellen.

Das Landesglücksspielgesetz binrgt mindestens 2.500 Arbeitsplätze in Gefahr

In Rheinland-Pfalz hat das Automatengewerbe Tradition und viele Aufstellunternehmen sind bereits generationsübergreifend im Geschäft und haben seit Jahrzehnten mit Branchengrößen wie Merkur Gauselmann zu tun. Die Geschäftsflächen in guten Lagen aufgeben zu müssen, würde die Grundlage der Existenz vernichten. Schlussendlich hat die Branche ohnehin aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie seit März 2020 zu kämpfen.

Dementsprechend sind in vielen familiengeführten Betrieben die Reserven aufgebraucht und mit drohenden Geschäftsschließungen wäre ein Fortführen des Gewerbes unmöglich. Auf Basis der bisher erfassten Spielbetriebe, die von dem bevorstehenden Gesetzesentwurf betroffen wären, müssten laut DAW etwa 2.500 Entlassungen folgen. Das Szenario könnte am Ende noch weitreichendere Folgen haben und zu erheblichen Arbeitsplatzverlusten in einer Branche führen, die aktuell gut 4.000 Menschen im Bundesland beschäftigt.

Das Online-Glücksspiel steht ebenfalls auf dem Prüfstand

Der in Deutschland ansässige Gaming-Markt befindet sich derzeit in einer Übergangsphase, in der die Betreiber Online-Casinospiele legal anbieten dürfen. Allerdings gilt das nur unter der Voraussetzung, dass die Casino Anbieter im Internet sich an die neuen Regeln des vierten Glücksspielstaatsvertrags halten, der offiziell am 1. Juli 2021 in Kraft treten wird. Hierbei geht der Interessenverband der Automatenwirtschaft davon aus, dass der regulierte und lizenzierte Online-Markt mit Automatenspielen ein viel größeres Risiko für Minderjährige darstellt.

Das muss allerdings nicht sein, da diverse Studien bereits festgestellt haben, dass sich virtuelle Spielhallen mit einem modernen Verifizierungssystem wie vom Münchener Unternehmen IDnow besser absichern lassen als manch örtliche Spielhalle. Durch eine sofortige Altersverifizierung nach der Anmeldung kann ausschließlich ein Volljähriger Geld einzahlen und an den Spielautomaten Einsätze tätigen. Örtliche Spielstätten können aufgrund menschlicher Fehler nicht immer eine lückenlose Alterskontrolle umsetzen.

Fazit: Den Automatenunternehmen des Bundeslandes Rheinland-Pfalz stehen schwere Zeit bevor, denn der geforderte Mindestabstand zu Einrichtungen mit Minderjährigen ist Teil des neuen Glücksspielstaatsvertrags. Zwar müssen Online-Anbieter keinen Abstand einhalten, dafür aber hochsensible Sicherheitssysteme vorweisen und bei Nichteinhaltung mit nicht unerheblichen Sanktionen rechnen. Das kann bis zum Entzug der deutschen Lizenz führen. Inwieweit digitale Spielhallen auf die Spielgäste im terrestrischen Spielbereich Einfluss nehmen, das lässt sich aktuell noch nicht bewerten.