Merkur Spielhallen

Die beliebten Merkur Spielhallen in Berlin durch neue Gesetzgebung bedroht. (Bild von Gauselmann Gruppe)

Berlin verzeichnet durch die konsequente Anwendung seines Spielhallengesetzes einen Spielhallen-Rückgang von ca. 80 %. Davon betroffen auch die bekannten Merkur Spielhallen, welche seit Jahren als feste Institution in Berlin und anderen deutschen Städten gelten. Eins gab es nahezu 600 Spielhallen, welche durch den Berliner Senat ihre Betriebserlaubnis erhielten. Durch die neue gesetzliche Regelung sollen nur noch ca. 120 bleiben dürfen. Grund für das konsequente Durchgreifen ist der Kampf gegen die Spielsucht, welche nach Angaben der Politik in Berlin einen Höchststand deutschlandweit erreichte. Seit März 2016 kommt das Mindestabstandsumsetzungsgesetz zur Anwendung. Darin enthalten das mehrstufige Auswahlverfahren, welches an zahlreiche Qualitätskriterien gebunden ist. Demnach dürfen nur Spielhallen weiter betrieben werden, welche zuverlässig sind, über einen Sachkundenachweis sowie u. a. ein Sozialkonzept verfügen. Weiterhin gilt: Die Spielhallen müssen in einem Mindestabstand von 500 Metern zu finden sein und es darf nur noch eine Spielhalle/Gebäude geben. Besonders spürbar ist der Rückgang der Spielhallen im Bezirk Berlin Mitte. Dort gab es 2011 fast 150 Spielhallen. Mittlerweile ist in Mitte Rückgang von über 84 % zu verzeichnen. Auch in Friedrichshain-Kreuzberg sind von ehemals 70 Spielhallen nur noch unter 20 zu finden.

Merkur Spielhallen setzen seit Langem auf Prävention

Auch vor den beliebten Merkur Spielhallen macht das neue Spielhallengesetz nicht Halt. Zwar gibt es in Berlin noch einige Anlaufstellen für Merkur-Spielefans, allerdings wird die Entwicklung durch die gesetzlichen Regelungen auch im Hause der Gauselmann Gruppe mit größter Besorgnis gesehen. Wer möchte, findet die Merkur Spielothek beispielsweise am Nollendorfplatz, am Kurfürstendamm, in der Turmstraße oder in der Nonnendammallee. Dort warten wie gewohnt die abwechslungsreichen Spielangebote, welche neben den zahlreichen Automaten auch durch Billard in einigen Spielhallen ergänzt werden. Die Kritik, dass viele Spielhallen unseriös agieren und ihre Kunden nicht ausreichend vor der Spielsucht schützen, ist für die Spielhallen der Gauselmann Gruppe unberechtigt. Seit jeher engagiert sich das Unternehmen für den Verbraucherschutz und klärt im Zuge dessen über Suchtpotenzial auf, stellt auf Wunsch dafür Informationen und Hilfestellung zur Verfügung. Sämtliche Präventionsmaßnahmen werden seit 2010 zentral koordiniert und dokumentiert. Daraus geht hervor, dass ca. 99 % der Gäste der Spielhallen Freizeitvergnügen in den zahlreichen Spielangeboten sehen und lediglich ca. 0,19-0,82 % der erwachsenen Bevölkerung ein Problem mit ihrem Spielverhalten aufweisen. Damit der Spielerschutz noch optimaler gewährleistet kann, arbeitet die Gauselmann Gruppe mit renommierten internationalen Experten zusammen und hat seit 2011 die Spielerschutz-Kommission etabliert.

Gauselmann Gruppe kämpft für Kunden

Durch die Anwendung der Berliner Ausnahme, dem selektiven Spielhallengesetz, wird vielen Kunden die Freude am freizeitlichen Spielvergnügen genommen. Diese Maßnahme lässt sich mit dem unterschriebenen Glücksspielstaatsvertrag nicht vereinbaren, so die Interessenvertretung der Spielhallen. In diesem neuregulierten Staatsvertrag verpflichtet sich auch der Berliner Senat seit 2012, die Spielbedürfnisse legal zu lenken, was jedoch nicht zwangsläufig den radikalen Kahlschlag in der Berliner Spielhallen-Szene bedeutet. Die Dezimierung der Spielhallen wird in Berlin unter dem Deckmantel des Spielerschutzes durchgeführt. Mit dem Glücksspielstaatsvertrag besteht die Verpflichtung, qualitativ hochwertiges und legales Spielen anzubieten, was aber nicht zwangsläufig die Reduktion der Spielhallen in solch einem großen Umfang bedeutet. Immerhin agiert das Gros der Spielhallen nachweislich seriös und engagiert sich in der Spielsuchtprävention. Deshalb ist es für die Gauselmann Gruppe ein selbstverständliches Anliegen, gemeinsam mit dem Dachverband Die Deutsche Automatenwirtschaft (DAW), den Berliner Senat auch weiterhin auf seine gesellschaftliche Verpflichtung aufmerksam zu machen und eine Neuregelung des Spielhallengesetzes zu verlangen.